Kfz-Versicherung
Sparen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung bis zu 60% und mehr. Ein Wechsel des Versicherers kann leicht mehrere hundert Euro an Einsparung ausmachen. Ob Neu-, Zweit- oder Gebrauchtwagen, vergleichen Sie hier bequem zahlreiche Anbieter unverbindlich und kostenlos.
Ihre Vorteile:
• Onlineabschluss / Antrag direkt beim Anbieter
• Zahlreiche Anbieter inklusive Direktversicherer
• Sondertarife
• Muster-Kündigungsschreiben per Download
Am besten ist immer noch eine persönliche Beratung. Hier finden wir gemeinsam die richtige Kfz-Versicherung für SIE - versprochen.
Gerne Sind wir auch im Live-Chat für Fragen und Antworten für Sie da (nach telefonischer Terminvereinbarung).
Online-Vergleichsrechner Kfz-Versicherungen Privat
Wechselwecker - Sie möchten zum Wechsel / Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung erinnert werden! Dann klicken Sie bitte h i e r und wir werden Sie erinnern.
Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Daten nicht zu Werbezwecken und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Falls der Inhalt Kfz-Versicherungen vergleichen nicht angezeigt wird, weil Ihr Browser keine Popup-Fenster unterstützt, klicken Sie auf nachfolgenden Link:
Kfz - Vergleich (Check24) (Privat) online vergleichen
Sie haben im Vergleichsrechner Ihre ganz persönliche KFZ-Versicherung nicht gefunden, dann können Sie mit dem Anforderungsformular Ihr Angebot zur Glasversicherung anfordern.
Anforderungsformular Kfz Versicherungen
Vergleichsrechner Kfz, Motorrad, Wohnwagen...
| Absicherungswunsch | Link zum Vergleichsrechner (bitte anklicken) | Angebotsformular /individuelles Angebot anfordern (zum Öffnen/ Download bitte anklicken) | Unsere Empfehlung (bitte anklicken) |
| Kfz-Versicherung Privat | Kfz - Vergleichsrechner -ProCheck24 --------- (inkl. Direktversicherer) - -BlauDirekt -------- -InoBroker24 --- | Generali (25% Rabatt, Komfort- und Premiumversicherung) mit Rabatten nur über das Anforderungsblatt zu erhalten | |
| Kfz-Versicherung gewerblich | Kfz- Versicherungen gewerblich vergleichen | ||
| Motorrad-Versicherung | Motorrad-Versicherungen vergleichen | ||
| LKW-Versicherung | Lkw-Versicherungen vergleichen | ||
| Anhänger-Versicherung | Anhänger-Versicherungen vergleichen | ||
| Wohnmobile- versicherung | Wohnmobile- Versicherungen vergleichen | ||
| Wohnwagen- versicherung | Wohnwagen- Versicherungen vergleichen | ||
Wissenswertes und FAQs zur KFZ-Versicherung
Kfz-Versicherungsvergleich - Wie geht das?
So funktioniert's
Was muss ich tun, wenn ich ein Auto neu zulassen möchte?
Wie komme ich an eine EVB-Nummer?
Was muss ich tun, wenn ich den Versicherer zum Jahreswechsel ändern möchte?
Was ist ein Rabattretter oder Rabattschutz?
Was ist eigentlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Was ist eigentlich eine Teilkaskoversicherung?
Was ist eigentlich eine Vollkaskoversicherung?
Ab welchem Fahrzeugalter ist es sinnvoll, die Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln?
Was ist eigentlich eine Insassenunfallversicherung?
Was ist ein Schutzbrief?
Was muss ich bei Auslandsreisen beachten?
Gibt es Besonderheiten für Zweitwagen?
Gerne beraten wir Sie hierzu näher und bieten Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unsere unabhängigen Kfz-Vergleichsrechner.
Natürlich können wir nicht alle Angebote in einen Vergleichsrechner berücksichtigen. Für ein ganz spezielles auf Sie zugeschnittenes Angebot nutzen Sie bitte unser Angebotsformular.
Haftpflichtversicherung
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist als Eigentümer eines Autos unverzichtbar. Sie ersetzt Personen- und Sachschäden am Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche. Mit einer KFZ-Versicherung von uns können Sie voll durchstarten.
zurück
_______________________________________________________________________________________
Kaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz vor allem bei unerlaubtem Gebrauch durch fremde Personen, Brand und Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat.
zurück
_______________________________________________________________________________________
Schutzbrief
Autoschutzbriefe bieten personen- und fahrzeugbezogene Leistungen für Kriesensituationen mit dem eigenen Fahrzeug an - ob bei Panne oder Verkehrsunfall.
zurück
_______________________________________________________________________________________
Mein Auto neu zulassen...
Zur Zulassung eines Autos benötigten Sie in der Vergangenheit eine Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte). Diese erhielten Sie vom Versicherer, um sie bei der Zulassungsstelle bei der Zulassung des Fahrzeugs vorzulegen.
Sinn der Versicherungsbestätigung ist die Sicherstellung, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Ausstellung der Doppelkarte bestätigt der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Kommt ein Kunde z.B. seinen Zahlungen nicht nach, so informiert der Versicherer die Zulassungsstelle. Diese informiert darauf hin die zuständige Behörde und dem Fahrzeug wird die Zulassung entzogen.
Die Doppelkarte wird seit 2008 durch einen siebenstelligen Code (elektronische Versicherungsbestätigung abgekürzt EVB) ersetzt. Mit dieser EVB-Nummer können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges werden zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch ausgetauscht.
zurück
_______________________________________________________________________________________
Wie komme ich an eine EVB-Nummer?
Wenn Sie über unseren Vergleichsrechner die Prämien berechnen und Ihren persönlichen Testsieger ermittelt haben, können Sie im Vergleichsergebnis auf "Antrag" klicken. Sie erhalten die EVB-Nummer dann entweder sofort oder zeitversetzt per Email.
zurück
_______________________________________________________________________________________
Versicherer zum Jahreswechsel ändern
Wichtig ist, dass Sie Ihre bestehende Versicherung vor dem 01.12. gekündigt haben. Die Kündigung muss vor dem 01.12. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Sie haben ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann können Sie bis 4 Wochen nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, den bestehenden Vertrag kündigen.
Eine EVB Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen nur 2 Dinge tun:
1. Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
2. Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.
Der Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem Vergleichsergebnis, durch den Klick auf "Antrag". Ihre Daten werden dann an den Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt eine neue EVB-Nummer an die Zulassungsstelle und der Vorgang ist abgeschlossen.
Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie den Antrag immer noch mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen.
zurück
_______________________________________________________________________________________
Was ist ein Rabattretter oder Rabattschutz?
Den Rabattretter bieten einige Versicherer an. Hierbei kann man zwei Arten unterscheiden, einen kostenlosen Retter und einen kostenpflichtigen.
Kostenloser Rabattretter:
Dieser gilt meist für Fahrer, die eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF) erreicht haben (mind. SF 25 in der Haftpflicht). Bei dem ersten Unfall verändert sich der Beitrag nicht. In der SF wird man trotzdem zurückgestuft.
Rabattretter gegen Aufpreis (Rabattschutz):
Dieser ist quasi ein Zusatztarif und kostet dementsprechend mehr Prämie. Hier erkauft man sich also einen Freifahrtschein für einen (bei einigen Versicherungen auch mehrere Unfälle) Unfall, damit der Beitragssatz unverändert bleibt, auch eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht, solange man bei ein und demselben Versicherer bleibt.
Auch hier gilt: Sollten Sie einen solchen Rabattretter (Rabattschutz) haben, für den Sie zusätzlich eine Prämie zahlen, und irgendwann einen Unfall verursachen oder in einen Unfall verwickelt sein, erkundigen Sie sich frühzeitig was passiert, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln.
Für beide Varianten gilt:
• Bei dem ersten Unfall ändert sich nichts am Beitrag.
• Nach einem Unfall sollte man vor dem Wechsel der Versicherung die neue Einstufung prüfen.
zurück