Vereinshaftpflicht
Kontakt -Hilfe: (030) 55 488 767
Was ich zur Vereinshaftpflicht noch wissen muss?
- Antrag HK Darmstadt
- Anforderungsblatt
Haftpflichtversicherung für Vereine:
Mit der Vereinshaftpflicht-Versicherung werden Vereine und ihre Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen geschützt, die die private Haftpflicht-Versicherung meist nicht übernimmt. Vor allem bei Personenschäden können hohe Schmerzensgeldforderungen oder Lohnausfallkosten die Folge sein. Hier gilt es, einen Partner an seiner Seite zu haben, der für berechtigte Schadenersatzansprüche eintritt oder unberechtigte Haftungsansprüche abwehrt. Ohne einen Versicherungsschutz für Ihren Verein können aus solchen Schäden Zahlungsansprüche in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen und die Existenz des haftenden Vorstands oder die des gesamten Vereins massiv gefährden.
Wichtige Deckungsinhalte im Überblick:
Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins
Durchführung von vereinsüblichen/satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebende
- nicht öffentlichen Veranstaltungen
- öffentlichen Veranstaltungen — versichert gilt hierbei die Ausrichtung einer Veranstaltung bis zu einer maximalen Anzahl von 5.000 Besuchern an allen
Veranstaltungstagen
Teilnahme an Veranstaltungen fremder Vereine, Verbände, Organisationen und dergleichen, die im Interesse und/oder im Auftrag des versicherten Vereins erfolgt
Beispiel:
Ein Kleingartenverein organisierte und veranstaltete ein Sommerfest inklusive Verpflegung. Bei der Veranstaltung stolperte ein Besucher über ein ungesichertes Kabel. Durch den Sturz zog er sich eine Kopfwunde zu, die eine weitere Behandlung erforderlich machte. Es entstandenen Behandlungskosten und Kosten für die Medikamente. Der Schaden wurde der Haftpflichtkasse gemeldet, welche daraufhin die Prüfung des Schadens nach der gültigen Sach- und Rechtslage vornahm. Nach abschließender Prüfung des Schadens, wurde ein Verschulden unseres Versicherungsnehmers festgestellt. Die Haftpflichtkasse übernahm die Befriedigung der berechtigten Ansprüche, d.h. sie zahlte die entstandenen Behandlungskosten und die Kosten für die Medikamente.
Unterlagen zum Download (HK Darmstadt):
- Antrag Vereinshaftpflicht [1.132 KB]
- MK-Broschüre [4.925 KB]
- Produktinformationsblatt [27 KB]
- Deckungsübersicht [64 KB]
- Datenschutz [83 KB]
Zur Erstellung eines Angebotes bitte ich um Zusendung des Antrages oder Kontaktaufnahme. Das Anforderungsblatt ist derzeit noch in Arbeit. Danke
Alles zur Vereinshaftpflicht
Der einzelne Ehrenamtliche kann und sollte sich auch privat gegen Schadensersatzansprüche schützen.
Nur Personen, die öffentliche oder gesetzlich ausdrücklich als ehrenamtliche Tätigkeit bezeichnete Ehrenämter bekleiden, sowie solche, bei deren freiwilliger Tätigkeit es sich um eine „verantwortliche" Tätigkeit handelt, sind vom Schutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, wenn sie in Ausübung ihres Amtes einen Schaden verursachen. Dies gilt zum Beispiel für Gemeinderäte, Betriebsräte und Inhaber verantwortlich leitende Ämter in Vereinen. Freiwillige in Ehrenämtern der Städte und Kommunen sind über die öffentliche Hand geschützt, die in aller Regel haftet.
Vereine und Organisationen, die Ehrenamtliche beschäftigen, sollten ihre freiwilligen Helfer von der Haftung für Schäden durch Fahrlässigkeit freistellen. Der Verein und seine Helfer sollten über eine Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert sein.
Freiwillig Engagierte, die kein leitendes Amt im Verein bekleiden, sind in der Regel auch durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.