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Fatal,... wenn man bedenkt, dass der Tierhalter rein aus dem Besitz eines Hundes unbegrenzt haften muss!
Wie die Privathaftpflichtversicherung im Risikomanagement einen festen Platz hat und in der Wertigkeit der Versicherungen ganz oben steht und ein unbedingtes MUSS verdient, ist für den Hundebesitzer auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (hier Hundehalterhalterhaftpflicht - Versicherung) oberste Priorität. Die Hundehalterhaftpflicht - Versicherung schützt den Hundehalter vor Schäden, die der Hund einem Dritten zufügt.
Er will doch nur spielen! - Beim wilden Spielen mit dem Nachbarshund ist es passiert. Der Hund beißt dem Nachbarn ein Loch in die Hose. Schneller als der Hundebesitzer schauen kann, ist nun der Konflikt mit dem Nachbarn da - und das ist nur ein kleines Beispiel mit einem geringen Schaden, den der Hundebesitzer sicherlich auch aus der eigenen Tasche bezahlen könnte.
Aber was ist, wenn der Briefträger durch einen Biss des Hundes wochenlang nicht arbeiten kann und dies Schmerzensgeld, Kosten für die Pflege und Verdienstausfall bzw. im schlimmsten Fall Forderungen nach lebenslanger Zahlung einer Rente zur Folge hat?
Oder der Hund durch - willkürliches Verhalten - einen Verkehrsunfall verursacht?
Getreu dem Motto: wer anderen einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Bei Schäden die durch einen Hund verursacht werden, ist der Hundehalter heranzuziehen - und hier ist noch nicht einmal das Verschulden zwingende Voraussetzung, um in die Haftung zu kommen, allein die Hundehaltung reicht da schon aus. So kann es geschehen, dass der beste Freund des Menschen, der Hund, schnell zur unkalkulierbaren Kostenfalle wird.
Gegen diese Schäden schützt den Hundebesitzer (Hundehalter) eine Hundehaftpflicht - Versicherung. Die Versicherungssumme sollte dabei mindestens 3 Mill. Euro betragen und Familienangehörige sollten mitversichert sein. Bei Deckungsumfang ist die Absicherung sehr individuell zu sehen. Ob der Hund eine Auslandsdeckung benötigt, der ungewollte Deckakt mitversichert sein muss oder die Turnierteilnahme abgesichert wird u.v.m - das sollte im Rahmen einer persönlichen Beratung mit dem Hundehalter besprochen werden.
Unbedingt versichert sein sollte der Verstoß gegen Hundehalterpflichten. So zahlen sehr gute Policen auch, wenn der Hundehalter gegen seine Pflichten verstößt. Die ist z. B. der Fall, wenn der Hund trotz Leinenzwang frei läuft und eine Schaden verursacht.
Aktuell zum Thema - Hundehalterhaftpflicht
Nach langen Diskussionen steht jetzt fest: Die Haftpflichtversicherung wird für Hunde in Niedersachsen Pflicht. Ab Sommer 2011 müssen außerdem Hunde aller Bundesländer bei EU-Reisen mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Produkte der Uelzener Versicherungen enthalten die passenden Leistungen für die neuen Gesetze – und bieten zusätzlich attraktive Preisvorteile.
In Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und nun auch in Niedersachsen ist die Hunde-Haftpflichtversicherung gesetzlich verankert. Doch auch ohne gesetzliche Vorschrift sollten Sie Hundehalter auf die Wichtigkeit einer Hunde-Haftpflichtversicherung hinweisen. Bereits ab rund fünf Euro im Monat lässt sich ein Hund gegen Schäden von bis zu 5.000.000 Euro pauschal versichern. Selbstverständlich sind auch höhere Deckungssummen bis 15 Millionen pauschal möglich.
Bei Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung der Uelzener ermöglichen Sie Ihren Kunden jetzt außerdem eine starke Zusatzleistung: Bis zum 30. September 2011 übernehmen wir bei den ersten 2.000 neu abgeschlossenen Hundehalter-Haftpflichtversicherungen bis zu 25 Euro der Chip-Kosten. Auch im Rahmen der OP-Versicherung erstatten wir diesen Betrag selbstverständlich weiterhin allen Neukunden. In Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist der implantierte Chip bereits für alle Hunde Pflicht, in anderen Bundesländern nur für Hunde bestimmter Rassen oder ab einer bestimmten Größe. Ab Sommer 2011 dürfen allerdings nur noch gechipte Hunde in EU-Länder einreisen. Zwar lässt die neue Verordnung in Einzelfällen noch Tätowierungen zu – diese müssen jedoch einwandfrei lesbar und nachweislich vor dem 3. Juli 2011 erfolgt sein. Ein Chip vermeidet also in jedem Fall lästige Diskussionen an der Grenze. Für den bevorstehenden Sommerurlaub hat der Versicherungs-Abschluss dadurch gleich doppelt Sinn: Denn die Hundehaftpflicht-Versicherung der Uelzener deckt umfassend auch Mietsachschäden, zum Beispiel am Inventar in einer Ferienwohnung, ab.
Neben der Chip- und Haftpflicht schreibt die Regelung in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg einen Sachkundenachweis für Hundeführer vor. Dieser gilt für Personen, die weniger als zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit Hunden haben. Für welche Rassen dieser „Hundeführerschein“ in anderen Bundesländern verpflichtend ist, unterscheidet sich von Land zu Land. Eins gilt jedoch bundesweit und für Halter aller Rassen: Wer den geforderten Hundeführerschein oder eine Begleithundeprüfung vorweist, wird von der Uelzener Tierversicherung mit einem Beitrags-Rabatt von 10% auf alle Hunde-Versicherungen belohnt.
Sie möchten mehr zur Hundehaftpflicht wissen oder benötigen eine neutrale, kostenfreie Beratung? Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne.
(c) 2020 Versicherungsmakler in Berlin - Servicebüro Jakob
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